Von Kröten und Fledermäusen

Beim Umweltamt der Stadt Duisburg ist am 7. Februar 2012 ein Antrag auf Baustopp auf dem Gelände des Alten Güterbahnhofs (Duisburger Freiheit) gestellt worden. Auf dem Gelände und in den Hallen hätten Kröten, seltene Lebensformen und Fledermäuse ihren Lebensraum gefunden, heißt es in der Begründung. „Seltene Lebensformen“ oha … Besonders schützenswert auf dem Gelände sind halt auch die Bärchen!

Antragstellerin ist, so heißt es in der Meldung bei Radio Duisburg weiter, eine Frau, die sich „höchstwahrscheinlich in dieser Form für die Hinterbliebenen der Loveparade Opfer einsetzen will“. In dem Antrag, drohe sie auch mit weiteren Schritten, wenn dieser nicht ernst genommen werde, meldete der Lokalsender.

Vor jeder Baumaßnahme gebe es eine artenschutzrechtliche Untersuchung, habe ein Stadtsprecher auf Anfrage dem Lokalradio bestätigt. Diese muss der Bauherr in Auftrag geben. Derzeit wird im Norden des Alten Güterbahnhofs das Straßennetz ausgebaut. Für diese Flächen hatte es im Vorfeld keine Beanstandungen gegeben. Die artenschutzrechtliche Untersuchung für den Rest der Fläche stehe, so Radio Duisburg, noch aus.

Wer mit Kröten und Fledermäusen eine Bebauung verhindern will, kommt an keinen Verhandlungstisch, um über eine Gestaltung des Ortes zu verhandeln. Kurt Krieger hat alle Zeit der Welt, die hat die Antragstellerin nicht!

© 2012 Petra Grünendahl (Text und Foto)

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10 Antworten zu Von Kröten und Fledermäusen

  1. Jürgen Rohn sagt:

    Das ist eine Unterstellung. Der Artenschutz wird trotz solcher Angriffe nicht auf der Strecke bleiben. Ich werde den NABU einschalten. Bemerkungen dieser Art sind kontraproduktiv und sollten eher im Kreis von Evers und Konsorten gepflegt werden. Nur meine Meinung.

    Fledermäuse habe ich in den Hallen selbst feststellen können. Dass eine Aktivistin sich für den Artenschutz und auch noch für die Opfer der Love Parade einsetzt, macht sie nicht unglaubwürdig. Selbstverständlich sollte man die Verwaltungsgerichte notfalls anrufen, falls man im Vorfeld diese Hinweise belächeln möchte. Besser allerdings wäre es, wenn die Aktivistin ihre Bedenken im Gesprächskreis mit dem Investor vortragen kann, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

  2. Lothar Evers sagt:

    Mit solchen Schnellschüssen macht sich die Antragstellerin bei den Naturschutzverbänden sicher genau so beliebt, wie sie es im Kreise der Hinterbliebenen und Verletzten der Loveparade schon lange ist.
    Motto hier wie dort:
    „ich habe gerade was entdeckt und schreibe drauf los. Alle anderen haben es ja gewiss übersehen.“

  3. Lothar Evers sagt:

    Was hier als gerade entdeckte Sensation angepriesen wird ist in der Begründung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes wie folgt -und damit erheblich substantiierter- vorgetragen:

    „2.1.1 Tiere, Pflanzen, Artenschutz
    Auf dem Gelände befindet sich im Nordteil ein großer, offener Hallenkomplex,
    darüber hinaus sind mehrere kleine Gebäude, über die Fläche verteilt, vorhanden.
    Alle Gebäude sind in einem stark baufälligen Zustand, der große Hallenkomplex
    ist aufgrund von Einsturzgefahr abgezäunt. Lediglich im Zentrum der
    Fläche ist noch eine Firma mit Büro- und Lagerraum sowie angrenzendem Parkplatz
    vorhanden. Randlich liegen darüber hinaus innerhalb des B-Plangebiets
    noch die Verkehrsflächen der Koloniestraße, der Autobahn A 59 sowie eine
    ehemalige Tennisanlage am Sternbuschweg.
    Die große Brachfläche des ehemaligen Güterbahnhofgeländes ist überwiegend
    mit Schotter bedeckt. Es herrschen sehr lückige Pionierfluren vor, lediglich im
    Südteil sind ausgedehntere Hochstaudenfluren mit jungen Pioniergehölzen (v. a.
    Birke, Sommerflieder, Weiden, Pappeln) vorhanden. Höhere Gehölze wachsen
    nur in den südlichen und nördlichen Randbereichen des B-Plangebiets. Nordöstlich
    des Hallenkomplexes befindet sich eine große alte Platane. Östlich des Hallenkomplexes
    sind einige flache Temporärgewässer vorhanden.
    Zum Untersuchungsgebiet liegen aufgrund früherer Planungen Gutachten zu
    Vorkommen gefährdeter bzw. bemerkenswerter Tier- und Pflanzenarten vor, die
    hier für die Beurteilung der Artenschutzprüfung Stufe I herangezogen werden. Zu
    beachten ist, dass bei keinem der bisher vorliegenden Gutachten die Artengruppe
    der Fledermäuse untersucht wurde. Zudem erfolgt eine Auswertung der vom
    LANUV (2011) veröffentlichten Liste der planungsrelevanten Arten für das betroffene
    Messtischblatt 4506 Duisburg.
    Darüber hinaus fanden zwei intensive mehrstündige Begehungen des Untersuchungsgebiets
    bei jeweils sonnig-warmen Wetterbedingungen statt. Sie dienten
    der Überprüfung, Aktualisierung und Ergänzung der vorhandenen Datenlage,
    soweit dies, jahreszeitlich bedingt, möglich war. Die leer stehenden Gebäude
    wurden – soweit zugänglich und begehbar – auf Vorkommen Gebäude bewohnender
    Vögel und Fledermäuse überprüft (Suche nach Spuren, Nestern, Beuteresten,
    Kot etc.). Der einsturzgefährdete Hallenkomplex konnte aus Sicherheitsgründen
    nur von außen eingesehen werden. Im Gelände liegende Bretter, größere
    Steine, Planen etc. wurden auf sich darunter versteckende Amphibien und
    Reptilien abgesucht.
    Schwerpunkt der abendlichen Begehung am 06.04.2011 war die Erfassung von
    Fledermäusen. Alle Sichtbeobachtungen und Detektornachweise wurden notiert.
    Die Artbestimmung wurde – neben den Geländeaufzeichnungen zu Verhalten,
    Biotop, Größe, Flugbild etc. – durch Abgleich mit eigenen Referenzaufnahmen
    sowie den bei SKIBA (2009) veröffentlichten Merkmalen vorgenommen.
    Vorkommen planungsrelevanter Arten
    Die Betrachtung wird auf der Grundlage der eigenen Kartierergebnisse (Begehungen
    am 15.03., 06.04.2011), der Auswertung der vom LANUV veröffentlichten
    Liste der planungsrelevanten Arten für das betroffene Messtischblatt (LANUV
    2010) und der vorhandenen Gutachten durchgeführt.
    Vor den dort gelisteten planungsrelevanten Arten wurde aktuell die Zwergfledermaus durch eigene Beobachtungen bestätigt. Die Kontrolle der baufälligen Gebäude
    brachte keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Gebäude brütender
    Vogelarten. Sie sind als Winterquartier für Fledermäuse nicht geeignet, da
    keine frostfreien Räume existieren. Allerdings bieten sie für das Sommerhalbjahr
    zahlreiche potenzielle Versteckplätze für Spalten bewohnende Fledermausarten.
    In den Gewässern wurden keine Amphibien festgestellt.
    Die Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan 1129 „Duisburger
    Freiheit“ kommt zu folgendem Ergebnis:
    Für folgende planungsrelevante Arten kann ihr Vorkommen im Plangebiet bzw.
    ein funktionaler Bezug ausgeschlossen werden:
    Fledermäuse Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Wasserfledermaus
    Europäische Vogelarten
    Baumfalke, Eisvogel, Fischadler, Gänsesäger, Grauammer, Heringsmöwe, Kleinspecht,
    Mehlschwalbe, Nachtigall, Pfeifente, Pirol, Rauchschwalbe, Rebhuhn,
    Schellente, Schleiereule, Silbermöwe, Steinkauz, Tafelente, Teichrohrsänger,
    Turteltaube, Waldkauz, Waldohreule, Zwergtaucher
    Amphibien Kammmolch, Kleiner Wasserfrosch
    Libellen Asiatische Keiljungfer
    Für folgende potenziell auftretende planungsrelevante Arten besteht keine Gefährdung
    der lokalen Population, die ökologische Funktion eventueller vom Eingriff
    betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang
    erhalten. Der Erhaltungszustand ist daher auch ohne Umsetzung spezieller
    Maßnahmen gesichert.
    Europäische Vogelarten Habicht, Mäusebussard, Sperber, Turmfalke, Wanderfalke
    Für folgende nachgewiesene planungsrelevante Art kann aufgrund der aktuellen
    Datenlage keine abschließende Beurteilung des Vorkommens erfolgen.
    Fledermäuse Zwergfledermaus
    Für folgende potenziell auftretende planungsrelevante Arten können Vorkommen
    im Plangebiet zurzeit nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Datenlage
    kann keine abschließende Beurteilung der Eingriffserheblichkeit erfolgen.
    Fledermäuse Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus
    Europäische Vogelarten Feldschwirl, Flussregenpfeifer, Gartenrotschwanz, Kiebitz,
    Wiesenpieper
    Reptilien Zauneidechse
    Amphibien Kreuzkröte
    Zur abschließenden Beurteilung sind weitere Kartierungen erforderlich, die bis
    zum Satzungsbeschluss abgeschlossen sein werden.. Es ist jedoch davon auszugehen,
    dass keine Erkenntnisse gewonnen werden, die die Durchführung der
    Bauleitplanung und der Vorhaben unmöglich machen, da Kompensationsmöglichkeiten machbar sind.
    (Seite 62f)

    Aber Lesen und anschliessen fundiert und detailreich Stellung zu nehmen ist ja so ungleich viel schwerer als einfach drauf los fabulieren…

  4. Jürgen Rohn sagt:

    Genau so ist es, Herr Evers. Die Antragstellerin hat mehr drauf als die gesamten Kassenpaniker:

    eite 62 bis Seite 63 Bebauungsplan Nr. 1129 – Dellviertel – „Duisburger Freiheit

    Zum Untersuchungsgebiet liegen aufgrund früherer Planungen Gutachten zu Vorkommen gefährdeter bzw. bemerkenswerter Tier- und Pflanzenarten vor, die hier für die Beurteilung der Artenschutzprüfung Stufe I herangezogen werden. Zu beachten ist, dass bei keinem der bisher vorliegenden Gutachten die Artengruppe der Fledermäuse untersucht wurde.

    Darüber hinaus fanden zwei intensive mehrstündige Begehungen des Untersuchungsgebiets
    bei jeweils sonnig-warmen Wetterbedingungen statt. Sie dienten der Überprüfung, Aktualisierung und Ergänzung der vorhandenen Datenlage, soweit dies, jahreszeitlich bedingt, möglich war. Die leer stehenden Gebäude wurden – soweit zugänglich und begehbar – auf Vorkommen Gebäude bewohnender Vögel und Fledermäuse überprüft (Suche nach Spuren, Nestern, Beuteresten, Kot etc.). Der einsturzgefährdete Hallenkomplex konnte aus Sicherheitsgründen nur von außen eingesehen werden. Im Gelände liegende Bretter, größere
    Steine, Planen etc. wurden auf sich darunter versteckende Amphibien und Reptilien abgesucht.

    Schwerpunkt der abendlichen Begehung am 06.04.2011 war die Erfassung von Fledermäusen. Alle Sichtbeobachtungen und Detektornachweise wurden notiert. Die Artbestimmung wurde – neben den Geländeaufzeichnungen zu Verhalten, Biotop, Größe, Flugbild etc. – durch Abgleich mit eigenen Referenzaufnahmen sowie den bei SKIBA (2009) veröffentlichten Merkmalen vorgenommen.

    Vorkommen planungsrelevanter Arten

    Die Betrachtung wird auf der Grundlage der eigenen Kartierergebnisse (Begehungen am 15.03., 06.04.2011), der Auswertung der vom LANUV veröffentlichten Liste der planungsrelevanten Arten für das betroffene Messtischblatt (LANUV 2010) und der vorhandenen Gutachten durchgeführt.

    Vor den dort gelisteten planungsrelevanten Arten wurde aktuell die Zwergfledermaus durch eigene Beobachtungen bestätigt. Die Kontrolle der baufälligen Gebäude brachte keine Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter Gebäude brütender Vogelarten. Sie sind als Winterquartier für Fledermäuse nicht geeignet, da keine frostfreien Räume existieren. Allerdings bieten sie für das Sommerhalbjahr zahlreiche potenzielle Versteckplätze für Spalten bewohnende Fledermausarten. In den Gewässern wurden keine Amphibien festgestellt. Die Artenschutzprüfung Stufe I (Vorprüfung) zum Bebauungsplan 1129 „Duisburger Freiheit“ kommt zu folgendem Ergebnis:

    Fledermäuse Zwergfledermaus
    Vor den dort gelisteten planungsrelevanten Arten wurde aktuell die Zwergfledermaus durch eigene Beobachtungen bestätigt.

    Für folgende potenziell auftretende planungsrelevante Arten können Vorkommen im Plangebiet zurzeit nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der aktuellen Datenlage kann keine abschließende Beurteilung der Eingriffserheblichkeit erfolgen.

    Fledermäuse

    Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus

    Vor den dort gelisteten planungsrelevanten Arten wurde aktuell die Zwergfledermaus durch eigene Beobachtungen bestätigt

    Die Zwergfledermaus steht unter Naturschutz.

    q.e.d

  5. Jürgen Rohn sagt:

    Nachtrag

    Für einen Eilantrag vorm Verwaltungsgericht für einen Baustopp reicht es aber dicke, Herr Evers. Die Kompensationsmöglichkeiten werden behauptet, sie sind aber nicht nachgewiesen bei einer unter Naturschutz stehenden Art. Das hat mehr Substanz als der Juchtenkäfer in Stuttgart, Herr Evers.

  6. Lothar Evers sagt:

    Stimmt das hatte ja schon damals in der ausführlichen Stellungnahme gestanden, die Never Forget, und Sie damals zur öffentlichen Auslegung abgegeben haben.

    Geben Sie mir Bescheid, wenn das Verwaltungsgericht tagt…

  7. Jürgen Rohn sagt:

    Herr Evers, ein Baustopp wird bei der Projektgröße überregionale Presse haben. Nun sucht man sich einen starken Bündnispartner. Nabu und besonders BUND setzen sich für den Artenschutz ERFOLGREICH ein.

    • Lothar Evers sagt:

      Wie gesagt:
      fliegende Wechsel sind wir von Frau Hendrix gewöhnt, überregionale Presse mag sie auch.
      Nur konsequent, dass sie sich jetzt dem Naturschutz widmet.
      Das „Loveparade Gedenken“ hatte sie ja bereits für erledigt erklärt, als sie mit Herrn Karling zur Parteigründung schritt und den Verein „Never Forget“ eigenmächtig auflöste oder es jedenfalls versuchte…

  8. Jürgen Rohn sagt:

    Herr Evers, die Sache ist größer als wir alle zusammen. Daher ist es vollkommen egal, ob ich ein Knallkopp bin oder Sie oder andere Personen. Wir müssen schauen, wie wir alle zufrieden bekommen in der Sachebene. Dann ist endlich Ruhe.

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