Informationen zur Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters am 12. Februar 2012

Am Sonntag, 12. Februar 2012 findet die Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in 402 Stimmbezirken (davon 45 Briefabstimmungsbezirken) statt.

Hierfür wurden 357 Abstimmungslokale eingerichtet. Für die Besetzung der Abstimmungsvorstände in den Abstimmungslokalen wurden rund 3000 ehrenamtliche Helfer berufen.

Insgesamt sind rund 365.000 Duisburger abstimmungsberechtigt, 10.189 davon sind es erstmals.

Abstimmungsberechtigt zur Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters ist,

  • wer am Abstimmungstag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes ist,
  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Abstimmung im Abstimmungsgebiet der Stadt Duisburg seine Wohnung hat (27. Januar 2012) und
  • nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Abstimmungsverzeichnis
Das Abstimmungsverzeichnis wurde zum Stichtag 8. Januar 2012 erstellt, sodass ab dem 9. Januar 2012 die Abstimmungsbenachrichtigungskarten gedruckt und versandt werden konnten.

Für den Fall, dass Personen in der Zeit ab dem 9. Januar 2012 ihren Hauptwohnsitz innerhalb Duisburgs verlegt haben, bleiben sie in dem Abstimmungsverzeichnis ihrer ursprünglichen Wohnadresse und können in dem ihnen mit der Abstimmungsbenachrichtigung mitgeteilten Abstimmungsraum ihre Stimme abgeben.

Sollten Personen ihren Hauptwohnsitz in der Zwischenzeit in eine andere Stadt verlegt haben, so werden sie aus dem Abstimmungsverzeichnis gestrichen. Ein eventuell davor ausgestellter Abstimmungsschein wird dadurch ungültig. Hierüber werden sie per Brief an ihre neue Wohnanschrift informiert.

Alle Personen, die in der Zeit zwischen dem 9. Januar 2012 und 27. Januar 2012 ihren Hauptwohnsitz aus einer anderen Stadt nach Duisburg verlegt haben, wurden von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen und haben eine Abstimmungsbenachrichtigung in Briefform erhalten. Dasselbe gilt für Personen, die in dem selben Zeitraum die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben und zuvor aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht abstimmungsberechtigt waren.

Abstimmen ohne Benachrichtigungskarte
Sollten Personen abstimmungsberechtigt sein, jedoch keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte erhalten haben, können sie dennoch an der Abstimmung teilnehmen. Für die Abstimmung am Abstimmungstag selbst genügt der Personalausweis/Identitätsausweis. Welches Abstimmungslokal jeweils zuständig ist, kann i CallDuisburg unter der Telefonnummer 0203/94000 erfragt werden.

Briefabstimmung
Seit dem 12. Januar 2012 gibt es die Möglichkeit der Briefabstimmung. Briefabstimmungsunterlagen können mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder elektronisch (Internet: briefwahl.duisburg.de) beantragt werden.

Darüber hinaus wurden sowohl zentral im Verwaltungsgebäude Bismarckstrasse 150 – 158 in Duisburg-Neudorf als auch in allen Duisburger Bezirksämtern Briefabstimmungsstellen eingerichtet. Dort ist nicht nur die Beantragung der Briefabstimmung möglich, sondern es kann nach entsprechender Beantragung direkt vor Ort die Stimmabgabe erfolgen. Die Briefabstimmungsstellen in den Bezirksämtern sind noch bis Freitag entsprechend der regulären Öffnungszeiten, am Freitag, 10. Februar 2012 zusätzlich bis 18 Uhr geöffnet.

Am 10. Februar 2012 werden um 18 Uhr das letzte Mal vor der Abstimmung die Hausbriefkästen geleert. Sollte nach Freitag, 18 Uhr noch für die Abstimmung relevante Post (z. B. Abstimmungsbriefe) überbracht werden, so ist dies nur noch direkt bei der Stabsstelle für Wahlen, Europaangelegenheiten und Informationslogistik (Wahlamt), Bismarckstr. 150 – 158, 47057 Duisburg (Neudorf) möglich – bis spätestens 18 Uhr am Abstimmungstag (Sonntag).

Abstimmungsscheinanträge werden bis einschließlich 10. Februar 2012, 18 Uhr (online bis 13 Uhr) entgegengenommen. Ausschließlich bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung werden sie noch bis zum Abstimmungstag, 15 Uhr, beim Wahlamt, Bismarckstr. 150 – 158, 47057 Duisburg (Neudorf) entgegengenommen.

Die Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen für jemand anderen ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass jede Person nach den gesetzlichen Vorschriften maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten darf.

Wenn für Abstimmungsberechtigte ein Abstimmungsschein ausgestellt wurde und sie nicht per Brief abgestimmt haben, so können sie gegen Vorlage ihres Abstimmungsscheines sowie des Personalausweises in jedem der Duisburger Abstimmungslokale ihre Stimme abgeben. Ansonsten kann man nur in dem Abstimmungslokal seine Stimme abgeben, wo man in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist.

Auszählung ab 18 Uhr
Am Abstimmungstag beginnt ab 18 Uhr die Auszählung der Stimmzettel in allen Stimmbezirken (siehe als Anlage beigefügten Muster-Stimmzettel). Diese findet öffentlich statt. Sobald das Ergebnis festgestellt ist, wird dieses durch den Abstimmungsvorsteher verkündet und an den zentralen Ergebnisdienst telefonisch übermittelt.

Das vorläufige amtliche Endergebnis wird voraussichtlich gegen 19.30 Uhr vorliegen. Es wird durch den Wahlleiter entsprechend bekannt gemacht – auch auf im Internet unter http://www.duisburg.de.

Sollte das erforderliche Quorum von rund 91.250 Ja-Stimmen (25 Prozent der Abstimmungsberechtigten) erreicht werden und diese Ja-Stimmen gleichzeitig die Mehrheit gegenüber den abgegebenen Nein-Stimmen sein, wäre der Oberbürgermeister abgewählt. Sollte das Quorum nicht erreicht werden, bliebe der Oberbürgermeister im Amt.

Wahlausschuss
Am Mittwoch, 15. Februar 2012 tagt der Wahlausschuss (13 Uhr im Rathaus, Zimmer 300) öffentlich und stellt das endgültige amtliche Endergebnis der Abstimmung fest.

Pressemitteilung der Stadt Duisburg, Referat für Kommunikation, vom 8. Februar 2012

© 2012 Petra Grünendahl (Foto)

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