Stichwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg am 1. Juli 2012

Am kommenden Sonntag, 1. Juli, findet von 8 bis 18 Uhr in der Stadt Duisburg die Stichwahl des Oberbürgermeisters statt. Die Stichwahl wird auf der Grundlage des Wählerverzeichnisses für die Oberbürgermeisterwahl am 17. Juni 2012 durchgeführt, dass heißt, dass nur diejenigen für die Stichwahl wahlberechtigt sind, die auch für die Oberbürgermeisterwahl wahlberechtigt waren. Änderungen des Wählerverzeichnisses aufgrund von Zuzügen, Wegzügen, Einbürgerungen usw. erfolgen nicht.

Jeder Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind – sofern vorhanden – die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis / Reisepass / Identitätsausweis) mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Wählerinnen und Wähler ohne Wahlbenachrichtigungskarte müssen in jedem Fall ihren Ausweis mitbringen und vorzeigen.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.

Bisher wurden rund 33.000 Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ausgestellt, das sind 5,6 Prozent mehr als für die Oberbürgermeisterwahl zu diesem Zeitpunkt vor der Wahl.

Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Stadtgebietes Duisburg oder durch Briefwahl teilnehmen. Wer per Brief wählen möchte, muss die hierfür erforderlichen Unterlagen bei der Stadt Duisburg – Wahlamt – beantragen. Dies kann schriftlich, mündlich in einem der Duisburger Bezirksämter, per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder online unter briefwahl.duisburg.de erfolgen.

Die Öffnungszeiten der Duisburger Bezirksämter sowie des zentralen Wahlamtes sind grundsätzlich von 8 bis 16 Uhr. Am Mittwoch, 27. Juni, ist das Bezirksamt Meiderich/Beeck bis 18 Uhr geöffnet, am Donnerstag, 28. Juni, die Bezirksämter Hamborn, Mitte und Rheinhausen. Am Freitag, 29. Juni, sind alle Briefwahlstellen bis 18 Uhr geöffnet.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 29. Juni, 18 Uhr möglich. Lediglich bei plötzlicher Erkrankung, die entsprechend nachgewiesen werden muss, kann der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahlamt, Bismarckstraße 150 – 158 (Neudorf), 47057 Duisburg gestellt werden.

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen möchte, benötigt eine Vollmacht. Diese kann formlos erfolgen oder auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt werden. Wichtig ist, dass die Vollmacht von der Person, für die die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden sollen, unterschrieben ist. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und kann maximal vier Personen in dieser Angelegenheit vertreten.

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugestellt worden sein, so kann die Ersatzausstellung spätestens am Samstag, 30. Juni, bis 12 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Dies ist nur persönlich möglich, da hierfür eine Erklärung des Wahlberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel im verschlossenen Stimmzettelumschlag und dem unterschriebenen Wahlschein ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Er kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wahlbriefe werden innerhalb des Gebietes der Deutschen Post entgeltfrei befördert. Aus dem Ausland zu übersendende Wahlbriefe müssen landesüblich frankiert werden.

Jede/r Wahlberechtigte kann ihr/sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 25 Kommunalwahlgesetz). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 Strafgesetzbuch).

– Pressemitteilung der Stadt Duisburg, Referat für Kommunikation, vom 27. Juni 2012 –

© 2012 Petra Grünendahl (Foto)

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