Von Jürgen Rohn

Wir haben alle die Unschuldsvermutung außer Acht gelassen. Tage nach der Lopa Katastrophe befanden sich bereits Flyer an der Rampe: „Sauerland und Schaller, eure Galgen werden schon gezimmert“ oder „Lebenslang für Schaller und Sauerland für 21fachen Mord“. Bei der Abwahl von Adolf Sauerland dagegen wurde differenziert zwischen Schuld und politischer Verantwortung. Denn strafrechtlich fielen die Beschuldigungen gegen Schaller und Sauerland in sich zusammen, so das noch nicht einmal mehr ein Anfangsverdacht für Ermittlungen reichte.
Nun müssen wir bestürzt feststellen, auch Ordnungsdezernent Wolfgang Rabe kann nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Daraus kann man nur einen Schluss ziehen: Viele haben sich mit ihren Vorwürfen zu weit aus dem Fenster gelehnt. Im strafrechtlichen Sinne sind Schaller, Sauerland und Rabe nach drei Jahren intensivster Ermittlungen rehabilitiert. Auf 35.000 Seiten Ermittlungsakten findet sich nichts, was ausreichend belastbar ist, diese Personen anzuklagen.
Fünf Duisburger Staatsanwälte sowie die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf haben sachkundig die juristische Bewertung von 35.000 Seiten Ermittlungsakten vorgenommen. Dies garantiert einwandfreie Ermittlungsarbeit.
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