Stadt gewährt Vertretern des Bürgerantrags zur Abwahl Akteneinsicht

Auf Antrag der Vertreter des Bürgerantrags zur Abwahl des Oberbürgermeisters gewährt die Verwaltung den Vertretern Akteneinsicht in die geprüften Unterschriftenlisten.
Gerade in diesem besonderen Verfahren ist der Stadt Duisburg Transparenz außerordentlich wichtig. Gleichzeitig nimmt die Stadt die Gelegenheit wahr, die bekannten Prüfkriterien an praktischen Beispielen zu erklären und nachvollziehbar zu machen.

Beim Bürgerantrag zur Abwahl des Oberbürgermeisters liegt der Prozentsatz ungültiger Eintragungen im guten Durchschnitt: trotz der hohen Zahl geprüfter Eintragungen ist der Prozentsatz ungültiger Eintragungen mit 15,75 Prozent geringer als bei den Bürgerbegehren zur Mercatorhalle (19,51 Prozent), zum Freibad Toeppersee (17,40 Prozent) und zum Klinikum Duisburg (17,70 Prozent).

Pressemitteilung der Stadt Duisburg
vom 21. November 2011

Da hat ja wohl doch einer erkannt, dass Transparenz in diesem Fall sehr wichtig ist!
Tricksen, täuschen, tarnen … vergiftet nur das Klima in unserer Stadt!

© 2011 Petra Grünendahl (Foto)

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