Gegendarstellung der AXA zur Loveparade-Klage: Presserechtliches Informationsschreiben bzgl. der Pressekonferenz der BI LoPa2010 e.V. in Duisburg

„82 Prozent der Fälle sind längst abgeschlossen. Die immer noch offenen Fälle werden fast ausschließlich von nur noch zwei Kanzleien vertreten. Mit einer konkreten Opferanwältin konnten wir bislang leider in keinem einzigen ihrer Fälle eine Lösung erreichen, da sie uns anders als andere Kanzleien weder Schweigepflichtentbindungserklärungen noch aussagekräftige Arztberichte vorlegt und auch Untersuchungen ihrer Mandanten verweigert. Die Arbeit dieser Anwältin bestand in den letzten Jahren darin, sehr hohe Zahlungsforderungen zu stellen, die Schäden ihrer Mandanten jedoch nicht nachzuweisen, sondern vor allem medialen Druck auszuüben, indem sie Interviews gibt, und darin kurioserweise unsere angebliche Verschleppungstaktik rügt“, erklärte die AXA.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns an Sie wegen der heute um 18.00 Uhr in Duisburg anstehenden Pressekonferenz des LoPa 2010 e.V.

Tagesordnungspunkt 4 lautet gemäß der Presseeinladung:

„4. Das falsche Spiel der Versicherer und Schäden, die zusätzlich daraus entstanden sind.“

Referentin wird die Bochumer Rechtsanwältin Bärbel Schönhof sein, die eine Reihe von Betroffenen und Hinterbliebenen der Loveparade-Katastrophe vertritt.

Wie Sie wissen, hat sich AXA als Versicherer des Loveparade-Veranstalters mit der Stadt Duisburg nach dem Unglück darauf geeinigt, dass sie die Betroffenen und Hinterbliebenen bereits seit 2011 entschädigt – und zwar in Vorleistung für den- oder diejenigen, die letztlich als verantwortlich ermittelt werden. Im Rahmen der Abwicklung sieht sich AXA vor allem von Seiten der RAin Schönhof dem klischeehaften Vorwurf ausgesetzt, sie verzögere eine Regulierung der Schadenfälle. So äußerte sich RAin Schönhof im Juli 2014 beispielsweise wie folgt in der Presse: „Die Tatsache, dass wir jetzt klagen, hat mit der mangelhaften Schadensregulierung der AXA-Versicherung zu tun.“

Es ist zu erwarten, dass dieser Vorwurf auf der heutigen Pressekonferenz wieder erhoben wird.

 

Hierzu möchten wir Sie informieren:

Insgesamt wurden AXA im Zusammenhang mit dem Loveparade-Unglück 585 Schadenfälle gemeldet. 82 Prozent dieser Fälle konnte AXA mit den Anspruchstellern oder deren Anwälten abschließend klären. In diesen fast 500 abgeschlossenen Fällen lagen AXA entweder Schweigepflichtentbindungserklärungen der Betroffenen oder aussagekräftige Arztberichte vor, mit denen die geltend gemachten Schäden nachgewiesen wurden. Die verbleibenden 18 Prozent entfallen fast ausschließlich auf Mandate, die von nur noch zwei Kanzleien betreut werden. Während AXA mit einer dieser beiden Kanzleien zumindest einige Fälle abschließen konnte, war es AXA bisher in keinem einzigen der 20 von RAin Schönhof betreuten Fälle möglich, eine einvernehmliche Regulierung zu erzielen. Dies ist mehr als ungewöhnlich.

 

Hierzu einige Fakten:

  • Anders als andere Kanzleien hat RAin Schönhof AXA nur in einem einzigen Fall eine Schweigepflichtentbindungserklärung vorgelegt. Daher war es AXA aus Rechtsgründen leider unmöglich, selbst Auskünfte bei den behandelnden Ärzten zum Gesundheitszustand der Betroffenen einzuholen. Genau dies ist aber sonst gängige Praxis und wurde AXA auch in den anderen, mittlerweile geklärten Fällen, die nicht von RAin Schönhof vertreten wurden, ermöglicht.
  • In neun Fällen hat RAin Schönhof zumindest Arztberichte vorgelegt, die jedoch bei weitem nicht alle offenen Fragen klären konnten. Die Praxis, gar keine oder unzureichende Arztberichte vorzulegen, ist bei anderen Rechtsanwaltskanzleien nicht üblich. Anfängliche Unklarheiten werden auf Nachfrage von AXA von anderen Kanzleien üblicherweise geklärt. Denn Betroffenen des Loveparade-Unglücks ist nach Erfahrung von AXA daran gelegen, Ansprüche durch aussagekräftige ärztliche Gutachten rasch nachzuweisen, um zeitnah zu einer Schadenregulierung zu kommen.
  • In den übrigen elf Fällen hat RAin Schönhof noch nicht einmal unzureichende Arztberichte vorgelegt, sondern schlicht gar keine.
  • Anders als andere Kanzleien macht RAin Schönhof für fast alle ihrer Mandanten neben einer Primärverletzung (z.B. Rippenbruch) standardmäßig auch Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) geltend. Nur in sehr wenigen Fällen lagen Diagnosen vor, die PTBS stützten. In allen anderen Fällen hat AXA zur Überprüfung der vorgetragenen PTBS angeboten, Betroffene auf Kosten von AXA von einem neutralen Gutachter untersuchen zu lassen. Um einem etwaigen Vorwurf einer subjektiven Vorauswahl zu begegnen, hat AXA jeweils drei anerkannte und unabhängige Fachgutachter vorgeschlagen. AXA hat auch angeboten, die hierbei entstehenden Fahrtkosten der Mandanten von RAin Schönhof zu übernehmen. RAin Schönhof hat jedoch keines dieser Angebote angenommen.
  • Anders als andere Kanzleien macht RAin Schönhof in den meisten der von ihr betreuten Fälle standardmäßig auch den Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes und entsprechende Verdienstausfälle ihrer Mandanten geltend. In keinem einzigen dieser Fälle wurde der Verdienstausfall nachvollziehbar belegt. Dies ist aber erforderlich, da z.B. eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auch auf Gründen beruhen kann, die nicht im Zusammenhang mit der Loveparade stehen.
  • Trotz dieser Schwierigkeiten hat AXA in 10 der 20 von RAin Schönhof vertretenen Fälle bereits Teilzahlungen an die Betroffenen geleistet. Über die Hälfte dieser Zahlungen lag im fünfstelligen Bereich.
  • Im Bemühen, trotz der mangelnden Aufklärungsbereitschaft für ihre Mandanten eine abschließende Lösung zu finden, hat AXA RAin Schönhof mehrfach angeboten, angemessene Vergleiche zu schließen. Selbst dieses ungewöhnliche und weitreichende Angebot scheiterte jedoch – teilweise ohne nähere Begründung – an den Vorstellungen von RAin Schönhof zur Vergleichshöhe, die insbesondere zum Schmerzensgeld weit über den Höchstgrenzen lagen, welche die Gerichte in vergleichbaren Fällen aktuell zusprechen.

 

Für die Richtigkeit des Verzögerungsvorwurfs durch AXA gibt es somit keine Anhaltspunkte und es kann sie auch nicht geben, denn er ist eindeutig falsch. Wenn Sie Ihre Zuschauer mit den irreführenden Behauptungen der RAin Schönhof im Zusammenhang mit AXA konfrontieren wollen, dann sind Sie nach den Grundsätzen der journalistischen Sorgfaltspflicht gehalten, die Ihnen vorstehend gegebenen Informationen im Bericht zu berücksichtigen.

– Presseerklärung der AXA Versicherung –

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