Gegen den Aktivisten der so genannten „BI Gegen das Vergessen Lopa 2010“, Dirk Schales aus Duisburg, wurde beim Staatsschutz eine Strafanzeige eingereicht. Schales verwendet auf seinem Blog Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine Grafik zeigt ein Schwein mit einem Hakenkreuz und der Überschrift „Ich bin 100 % Völkische Meinungsfreiheit“.
Schales verlinkt dabei die Grafik auf die Seite http://www.rundschau-duisburg.de.
Die Abbildung zeigt beim Anklicken den Text „Jürgen Rohn, Rundschau, Duisburg“. Des Weiteren wird Jürgen Rohn auf Dirk Schales Blog verleumdet, indem eine einstweilige Verfügung gegen Rohn behauptet wird.
Jürgen Rohn äußert sich hierzu wie folgt:
„Ich bin absolut entsetzt, mit welch krimineller Energie Dirk Schales hier vorgeht. Eine einstweilige Verfügung wurde tatsächlich in 2011 gegen mich beschlossen. Allerdings geschah dies, ohne dass ich überhaupt gehört wurde.
Beim mündlichen Termin wurde die Verfügung aufgehoben, weil die Gründe, die behauptet wurden, vollkommen aus der Luft gegriffen waren. Es besteht daher gegen mich keine einstweilige Verfügung. Ich habe beim Staatsschutz Anzeige erstattet, weil Herr Schales mich verleumdet und auf seiner Seite das Hakenkreuz verwendet.“
Das Original-Impressum des Blogs von Dirk Schales findet man hier …
Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach dem deutschen Strafrecht ein Vergehen, das in § 86a StGB geregelt ist. Bei diesem Staatsschutzdelikt handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das heißt, der Tatbestand des Deliktes ist schon dann erfüllt, wenn das geschützte Rechtsgut gefährdet ist; eine Verletzung des Rechtsgutes ist nicht erforderlich. Der § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB zielt auf die ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen. Zu den Kennzeichen, die von der Strafvorschrift erfasst werden, zählt auch das Hakenkreuz. Die Tat wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann dem Täter nach Maßgabe von § 92a StGB die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.
– Pressemitteilung der Rundschau Duisburg vom 11. November 2012 –
Oh my…. Wie traurig…
JR Besonders geistreich ist es dann, die unsägliche rechtsextreme Grafik mit dem Hakenkreuz auf http://www.rundschau-duisburg.de zu verlinken. Bis heute wurden dort noch keine Inhalte veröffentlicht. Dass ich ein „pro NRW Aussteiger Telefon“ langzeit betrieb, stinkt der rechten Szene, voran Dirk Schales, scheinbar noch gewaltig. siehe dazu: http://www.info-radevormwald.de/200903187980/mach-mich-nicht-an-kamerad.html sowie http://www.info-radevormwald.de/200811207975/info-radevormwald-richtet-pro-nrw-aussteiger-telefon-ein.html
Ach, der Dirk Schales mal wieder. lol Besonders witzig: Im Januar 2012 begleitete Schales den Rohn aufs Amtsgericht und sagte gegen Konni Hendrix aus. Die hatte, nachdem ihre Verfügung einkassiert wurde gegen Rohn, im Januar 2012 erneut versucht, gegen Jürgen Rohn eine Verfügung zu bekommen. Nicht zuletzt durch die Aussage von Schales empfahl die damalige Richterin, dass Hendrix ihren Antrag auf eine Verfügung gegen Rohn zurücknehmen sollte, da er chancenlos sei. lol Sie musste dann alle Kosten zahlen. lol Die gute Hendrix hat dann den Schales über eine Anwaltskanzlei angeschrieben, sie wolle von ihm noch Geld wiederhaben. Köstlich, einfach köstlich. Bitte mehr davon. So ein Spaß und dann noch kostenlos. lol
Stimmt, ich war auch dabei, als Dirk Schales vor dem Amtsgericht Ruhrort seine Aussage (für Jürgen Rohn) gegen Konni Hendrix machte!
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