Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Flächennutzungsplan „Duisburger Freiheit“ heute zugestimmt.
Um die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplanes „Duisburger Freiheit“ zu erreichen, war die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Mit Beschluss des Rates vom 26. März wurde diese bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Sie beinhaltet die Umsetzung der Masterplanung Duisburger Freiheit mit den Zielen Büro- und Dienstleistungsstandort, zentrale Grünverbindung, Erstellung einer durchgehenden Fuß- und Radwegebeziehung und Ausweisung eines Sonderstandortes für den Möbeleinzelhandel.
Der Rat der Stadt hat am 4. Juli den Bebauungsplan-Plan „Duisburger Freiheit“ nach intensiver Auseinandersetzung und Abwägung als Satzung beschlossen. Mit der nun vorliegenden Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksregierung kann der B-Plan veröffentlicht werden und erlangt Rechtskraft.
Oberbürgermeister Sören Link: „Ich freue mich, das mit dem Beschluss der Bezirksregierung ein weiterer Schritt zur Realisierung der Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade gegangen werden kann.“
Auch Planungsdezernent Carsten Tum begrüßt, dass nun Planungssicherheit für den Investor und die Stadt Duisburg geschaffen wurde.
-Pressemitteilung der Stadt Duisburg, Referat für Kommunikation, vom 2. August 2012-