Bauamt für Zuwege ebenso wenig zuständig wie für den Veranstaltungsbetrieb auf dem GeländeVon Petra Grünendahl
„Ich habe regelmäßig Bauanträge auf Nutzungsänderungen für Veranstaltungen bearbeitet und genehmigt: Landschaftspark Nord, Stadtwerke, Siemens oder HKM“, zählte der Zeuge B. auf, nachdem ihn der Vorsitzende Richter Mario Plein gefragt hatte, wie viele Großveranstaltungen er schon genehmigt habe. „Dass er gar keine „Veranstaltungen“ genehmige, hat der 65-jährige technische Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsicht der Stadt Duisburg nicht hervorgehoben. Unternehmen bzw. Betreiber von Örtlichkeiten müssten eine Nutzungsänderung für ihr Gelände hätten beantragen müssen, wenn sie Veranstaltungen mit mehreren Tausend Leute dort ausrichten wollten. Für Veranstaltungen im Landschaftspark Nord gebe es, so der Zeuge, mittlerweile eine generelle Baugenehmigung. Als Ende März 2010 klar war, dass für die Loveparade eine Genehmigung nach Sonderbau-Verordnung (also Baurecht) nötig war, sei er als Ersatzmann ins Team der Unteren Bauaufsicht gekommen, Ende Mai – nach Erkrankung eines Kollegen – fest in die Thematik eingestiegen.

Der Vorstizende Richter Mario Plein (mitte) mit zwei beisitzenden Richtern beim Loveparade-Strafprozess im Gerichtssaal im Congress Center Düsseldorf. Foto: Lars Heidrich / Funke Foto Services.
Später Bauantrag und umfassende Nachforderungen
„Haben Sie sich Gedanken gemacht, wie Leute auf Gelände kommen?“, fragte der Richter nach. „Die Bauordnung fragt nicht, wie Leute aufs Gelände kommen. Wir wollten nicht den Sicherheitsbehörde dazwischen reden: Die mussten das entscheiden!“, so B., der aber auch andeutete, dass von dort durchaus die Ansage gekommen sei, man solle sich um sein Fachgebiet kümmern. „Haben Sie sich Gedanken gemacht, wie die Leute oben an der Rampe an den Floats vorbei aufs Gelände kommen?“, fragte der Richter weiter nach. Der Zeuge darauf: „Wir betrachten von der Bauordnung nur den Brandfall, nicht die Zuwege: Die ist Sache des Betreibers. Es gab die Prämisse: keine Stauungen im Tunnel.“
Das endgültige Sicherheitskonzept von Lopavent sah eine Besuchersteuerung oben auf dem Gelände ebenso vor wie Maßnahmen, die den Besucheransturm drosseln sollten: das Schließen der Vereinzelungsanlagen, das Durchfahren der Züge am Hauptbahnhof. „Wir überprüfen nur, ob sich das finale Konzept – kein Entwurf – konkret auf die geplante Veranstaltung bezieht. Die Plausibilität ist Sache der Sicherheitsbehörden. Wir als Bauordnung können das gar nicht überprüfen.“ Das Sicherheitskonzept sei in einer Sitzung am 15. Juli von allen Beteiligten ohne Bedenken oder Einwände abgenickt worden: Polizei, Bundespolizei, Ordnungsamt und Feuerwehr.
Kernthema war der Brandschutz
Für das Szenarien-Management war ein Gremium aus Polizei, Bundespolizei, Ordnungsamt und Feuerwehr zuständig – ohne die Bauordnung: „Das wäre nichts für uns, hatte man gesagt“, so B., der klar stellte: „Die Kernfrage der Baugenehmigung war der Brandschutz: Wie können Besucher entfluchtet werden? Für den Betrieb auf der Veranstaltungsfläche oder Zuwege im öffentlichen Raum sind wir nicht zuständig!“ Mit der Bauzustandsbesichtigung – Ortstermin war am Nachmittag des 23. Juli – sei das Baugenehmigungsverfahren beendet gewesen.
© 2019 Petra Grünendahl (Text)
Fotos: Petra Grünendahl (3), Lars Heidrich / Funke Foto Services (1)
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