Bebauungsplan „Duisburger Freiheit“ und eine Gedenkstätte am Unglücksort

Tagesordnungspunkt 64 der Ratssitzung vom 26. März 2012 war der
Bebauungsplan Nr. 1129 – Dellviertel – „Duisburger Freiheit“

Beschlussvorlage
1. Überarbeitung des Bebauungsplanes
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1129 – Dellviertel – „Duisburger
Freiheit“ für einen Bereich zwischen Koloniestraße, der westlichen Grenze der
Bahntrasse, Sternbuschweg und der Grenze der Trasse der A 59 wird mit der
überarbeiteten Begründung beschlossen.

2. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Dieser überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1129 – Dellviertel –
„Duisburger Freiheit“ ist einschließlich seiner überarbeiteten Begründung und den
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a
Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.

Einstimmig beschloss der Rat die Fortführung des Planungsverfahrens. Drei Passagen der Ratsvorlage „Begründung mit Umweltbericht“ (Anlage zur Drucksache 12-0139) beschäftigten sich konkreter mit dem Unglücksort der Loveparade 2010 und der Einrichtung einer Gedenkstätte an diesem Ort.

Unter Punkt 1.3 „Verfahrensstand“ heißt es auf Seite 7:
Für die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gedenkstätte Unglücksort Loveparade“ mussten die Haupterschließungsstraße und der Hauptfuß- und Radweg geringfügig verschwenkt werden. So können Tei-le des Unglücksorts erhalten werden.
Die Veränderungen betreffen Grundzüge der bisherigen Planung, eine erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) und § 4 (2) BauGB ist erforderlich.

Und unter Punkt 4.2.1 „Gedenkstätte Loveparade-Katastrophe“ (Seiten 16 und 17):
Die Stadt Duisburg und der Investor haben intensive Gespräche mit den Angehö-rigen und Verletzten geführt. Gemeinsames Ziel ist es, eine Lösung für die Er-richtung der Gedenkstätte zu finden, die sowohl die legitimen und nachvollzieh-baren Wünsche der Angehörigen und Verletzten als auch das abgestimmte städ-tebauliche Konzept verwirklicht.
Unter Einbeziehung der Anregungen und Möglichkeiten sind Entwürfe für eine Gedenkstätte entwickelt worden.
Es wurde der geplante Fuß- und Radweg verschwenkt, und die Fläche des Park-platzes des Möbelhauses reduziert. Dies schafft eine Fläche für die Gedenkstätte, in der Teile des Unglücksorts (namentlich die Treppe und Teile der Rampe) als Kernstück erhalten bleiben. Diese Fläche wird im Bebauungsplan mit der ent-sprechenden Zweckbestimmung festgesetzt.

Punkt 5.2.3 „Öffentliche Grünflächen“ (Seite 49):
Zweckbestimmung „Gedenkstätte Unglücksort Loveparade“
Die Verwaltung und der Investor haben intensive Gespräche mit den Angehörigen und Verletzten geführt. Gemeinsames Ziel ist es, eine Lösung für die Errichtung der Gedenkstätte zu finden, die sowohl die legitimen und nachvollziehbaren Wünsche der Angehörigen und Verletzten als auch das abgestimmte städtebauliche Konzept verwirklicht. Unter Einbeziehung der Anregungen und Möglichkei-ten sind Entwürfe für eine Gedenkstätte entwickelt worden.
Es wurde der geplante Fuß- und Radweg verschoben und die Fläche des Park-platzes des Möbelhauses reduziert. Dies schafft eine Fläche für die Gedenkstät-te, in der Teile des Unglücksorts (namentlich die Treppe und Teile der Rampe) als Kernstück erhalten bleiben. Diese Fläche wird im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der entsprechenden Zweckbestimmung festgesetzt. Innerhalb dieser Grünfläche sind die vorhandene Treppenanlage mit der Stützmauer und der in diesem Bereich gelegenen Teil der ehemaligen Zufahrtsrampe zulässig. Ebenfalls zulässig sind der Nutzung als Gedenkstätte dienende Nebenanlagen, insbesondere ein Unterstand und eine Treppenanlage als Zugang zur Gedenkstätte.
Die Konkretisierung der Planungen zur Gedenkstätte erfolgt in Abstimmung mit den Betroffenen und wird bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans abgeschlossen sein.

„Anregungen [von Angehörigen und dem Bürgerkreis Gedenken] wurde durch die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche „Gedenkstätte“ im vorliegenden Plan entsprochen“, heißt es weiter auf Seite 68. Den Rest (Größe und Gestaltung) sollen Angehörige mit dem Investor Kurt Krieger verhandeln …
Der Stadtrat macht keine Vorgaben, welche Größe die Gedenkstätte haben soll. Damit gibt er eine wichtige Entscheidung und seine Gestaltungshoheit aus der Hand, denn eine große und offene Gedenkstätte hätte das symbolisiert, was in dieser Stadt dringend nötig ist: Einen offenen Umgang mit dem Unglück, damit so etwas nie wieder passiert – weder hier noch woanders!

Einer wollte, war die treibende Kraft in dieser Stadt und alle liefen wie die Lemminge hinterher. Keiner von ihnen wollte auf diejenigen hören, die im Vorfeld (und zum Teil lange vorher) mahnten, dass dieses Gelände – oder jedes andere Gelände in Duisburg – völlig ungeeignet für eine solche Veranstaltung in der geplanten Größenordnung ist!

Ein offener Umgang mit genau diesem Problem stünde uns in unserer Stadt gut an!

© 2012 Petra Grünendahl

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2 Antworten zu Bebauungsplan „Duisburger Freiheit“ und eine Gedenkstätte am Unglücksort

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