Im Fokus der Baugenehmigung stehen Brandschutz und EntfluchtungVon Petra Grünendahl
„Zum Bauantrag für eine vorübergehende Nutzungsänderung verlangt der Gesetzgeber für Veranstaltungen über 5.000 Besucher, dass ein Sicherheitskonzept vorgelegt wird“, erklärte der Zeuge G. Baugenehmigungen für eine vorübergehende Nutzungsänderung für Veranstaltungen bearbeite er häufiger, erzählte der Zeuge: „Es sind auch schon mal Großveranstaltungen dabei gewesen mit maximal 4.200 Besuchern in der Kraftzentrale im Landschaftspark Nord oder ein Open-Air-Konzert mit 26.000 Besuchern.“ Aber, so der Zeuge: „Ich genehmige keine Großveranstaltung!“ Eine vorübergehende Nutzungsänderung sei ein Bauantrag wie viele andere auch – und die „Bauherren“ von Lopavent seien da nicht weniger uneinsichtig gewesen als andere: „Die wollen ihr Konzept durch kriegen.“ Sehr lange, so erzählt auch Zeuge G., hätte sich Veranstalter Lopavent und deren Rechtsanwalt gegen den geforderten Bauantrag gewehrt: „Wir bauen doch gar nicht“, hieß es immer. Als dann doch endlich Anfang Juni ein formeller Bauantrag vorlag, war die Liste der Nachforderungen lang: „Lopavent beantragte eine Fristverlängerung, die wir dann auch gewährt haben.“

Der Vorstizende Richter Mario Plein (mitte) mit zwei beisitzenden Richtern beim Loveparade-Strafprozess im Gerichtssaal im Congress Center Düsseldorf. Foto: Lars Heidrich / Funke Foto Services.
Gesetzgeber regelt Auflagen für Bauantrag
Gleiches gelte für das Sicherheitskonzept, hob der 57-Jährige, der seit 1990 im Bauamt der Stadt Duisburg arbeitet, hervor: „Wir brauchen für die Genehmigung des Bauantrages ein Sicherheitskonzept: keinen Entwurf, sondern in finales Konzept. Wir müssen aber nur wissen, dass es eins gibt, welches mit den Sicherheitsbehörden abgestimmt wurde, und dass es inhaltlich nicht baurechtlichen Anforderungen entgegen steht.“ Eine fachliche Überprüfung ist nicht Sache der Bauordnung, die über keinerlei Kompetenzen in der Veranstaltungsplanung verfügt: „Der Veranstalter führt in seinem Konzept Maßnahmen zur gezielten Steuerung von Besucherströmen auf, die wir nicht überprüfen können.“ Welche Auflagen für die Genehmigung des Bauantrags erfüllt werden müssen, hat der Gesetzgeber – hier das Land NRW – in der Sonderbau-Verordnung geregelt: „Wir haben beispielsweise die Installation von Vereinzelungsanlagen und Maßnahmen zur Besucherzählung vorgeschrieben, sind aber fachlich nicht dafür zuständig, was wo und wie aufgestellt werden.“
“Wir haben keine Großveranstaltung genehmigt“

Die neu gestaltete Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 ist fertig: Püntlich kurz vor dem dritten Jahrestag. Foto: Petra Grünendahl.
Bei einem Ortstermin auf dem alten Güterbahnhofsgelände am Vortag der Loveparade (23. Juli 2010) händigten die Mitarbeiter die Baugenehmigung aus, stellten aber noch ein paar leichte Mängel fest, die bis abends beseitigt werden sollten. Das waren sie auch bis zum abendlichen Kontrollgang: „Allerdings gab es dann neue Mängel, die bis zum nächsten Vormittag behoben werden sollten. Der Ordnungsamtsleiter hatte sich bereit erklärt, dies am nächsten Tag zu überprüfen, – und damit war unsere Aufgabe erledigt.“
© 2019 Petra Grünendahl (Text)
Fotos: Petra Grünendahl (3), Lars Heidrich / Funke Foto Services (1)
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