Loveparade-Strafverfahren: Stand des Zwischenverfahrens

Ergänzungsgutachten liegt mit Übersetzung vor

Gedenkstsätte für die Opfer der Loveparade 2010. Foto: Petra Grünendahl.

Gedenkstsätte für die Opfer der Loveparade 2010. Foto: Petra Grünendahl.

Im Loveparade-Strafverfahren hat die Kammer das eingeholte Ergänzungsgutachten mitsamt Übersetzung den Verfahrensbeteiligten zugeleitet. Diese haben nunmehr Gelegenheit, bis zum 25.09.2015 zu den 78 Seiten umfassenden Ausführungen des Sachverständigen Stellung zu nehmen. Innerhalb dieser Frist besteht zudem Gelegenheit, im Zwischenverfahren abschließend Stellung zu nehmen.

Im Loveparade-Strafverfahren prüft die Kammer, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft Duisburg zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird (sogenanntes Zwischenverfahren). Zentrales Beweismittel des Verfahrens ist ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Sachverständigengutachten. Hierzu hatte die Kammer zuletzt zahlreiche Ergänzungsfragen an den Sachverständigen gerichtet. Die vom Sachverständigen in englischer Sprache vorgelegten Antworten hat die Kammer übersetzen lassen und allen Verfahrensbeteiligten zugeleitet. Der Grundsatz rechtlichen Gehörs gebietet es, den Verfahrensbeteiligten vor einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme auch zu diesen Ausführungen des Sachverständigen zu geben. Der Vorsitzende hat hierfür sowie zugleich für abschließende Stellungnahmen im Zwischenverfahren eine Frist bis zum 25.09.2015 bestimmt.

Das bei der Entscheidung zu berücksichtigende Aktenmaterial beläuft sich aktuell auf mehr als 44.000 Seiten Hauptakte, 800 Aktenordner Anlagenbände und einige Terabyte Videomaterial. In die Prüfung über die Zulassung der Anklage werden außerdem die noch zu erwartenden Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten zum Ergänzungsgutachten einzubeziehen sein. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage dürfte daher nicht unmittelbar nach Fristablauf ergehen. Eine etwaige Hauptverhandlung dürfte damit voraussichtlich nicht mehr im Jahr 2015 beginnen können.

Aktenzeichen: 35 KLs 5/14

– Pressemeldung des Landgerichts Duisburg –
Fotos: Petra Grünendahl

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