Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort: Schiedsgericht für die Binnenschifffahrt eingerichtet

Schnellere Entscheidungen und Urteile bei Streitigkeiten

Der Vorstand der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e. V. und die 25 Schiedsrichter, in der Mitte Frank Wittig, Vorsitzender der Schifferbörse. Foto: Schifferbörse.

Der Vorstand der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e. V. und die 25 Schiedsrichter, in der Mitte Frank Wittig, Vorsitzender der Schifferbörse. Foto: Schifferbörse.

Im Rahmen einer Feierstunde in der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve wurde die offizielle Einrichtung des ersten Schiedsgerichts für die Binnenschifffahrt verkündet. Zuvor hatte der Börsenvorstand der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V. eine Schiedsgerichtsordnung verabschiedet. Das Schiedsgericht der Schifferbörse erlaubt der Binnenschifffahrtsbranche, Streitigkeiten zu lösen, ohne die stark überlasteten öffentlichen Gerichte anrufen zu müssen.

„Das ist ein historischer Tag in der Geschichte der Schifferbörse“, sagte Frank Wittig, Vorsitzender der Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e.V., als er am 17. Juni in der Niederrheinischen IHK vor 40 geladenen Gästen die offizielle Einrichtung des ersten Schiedsgerichts für die Binnenschifffahrt in Deutschland verkündete. Mithilfe des Schiedsgerichts können nun Streitigkeiten eigenständig und sehr viel schneller gelöst werden, ohne die oftmals stark überlasteten öffentliche Gerichte anrufen zu müssen. Verfahren, bei denen die Parteien nach einer Entscheidung die nächste Instanz anrufen können, um Entscheidungsprozesse hinauszuzögern, sind nicht vorgesehen. Das Schiedsgericht bietet abschließende Entscheidung. Das spart Zeit und Geld.

Die Urteile des Schiedsgerichts werden von Fachleuten gefällt. Diese kommen aus allen Bereichen der Schifffahrt und können von den streitenden Parteien selbst benannt werden. Das erleichtert die Entscheidungsfindung und führt zu fachlich fundierten Urteilen. „In den vergangenen Wochen sind Schiedsgerichte im Zusammenhang mit der Diskussion um TTIP etwas in Verruf geraten. Wenn ich mir unser neues Angebot anschaue: Vollkommen zu Unrecht“, so Frank Wittig. Das Schiedsgericht der Binnenschifffahrt leiste einen Beitrag um die Branche zu stärken. „Es besteht ein hohes Interesse, Streitigkeiten schnell, kostengünstig und kompetent beizulegen“, begründet Wittig die Initiative zur Einrichtung eines Schiedsgerichts. „Unsere Gespräche haben gezeigt, dass Schiedsgerichte ein modernes Instrument der Streitbeilegung sind, das hohe Akzeptanz findet.“

Verhandelt werden alle Fälle, die in einem Zusammenhang mit der Binnenschifffahrt stehen. Die Abwicklung der Verfahren für die Schifferbörse wird die Niederrheinische IHK übernehmen. Auf eine enge fachliche oder räumliche Abgrenzung wurde bewusst verzichtet. Eine Streitigkeit aufgrund einer Kollision im Seehafen Rotterdam kann demnach genauso Anlass geben, das Schiedsgericht der Schifferbörse anzurufen, wie die fehlerhafte Beladung eines Schiffes in Mannheim oder Duisburg.

Wann das Schiedsgericht der Schifferbörse das erste Mal tätig wird, ist derzeit noch offen. Es ist jetzt an den Unternehmen, das Schiedsgericht im Streitfall einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorzuziehen.

Zur Schifferbörse:
Die Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort wurde am 31. Oktober 1901 mit dem Ziel gegründet, Frachtraum und Waren unter fairen Bedingungen zusammenzubringen. Heute ist die Hauptaufgabe der Schifferbörse, die Zusammenarbeit der am Binnenschiffsverkehr beteiligten Gruppen zu fördern und die gemeinsamen Interessen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu vertreten. Die Geschäftsführung der Schifferbörse liegt traditionell bei der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg-Wesel-Kleve. Mehr Details: Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort e. V..

– Pressemeldung der Niederrheinischen IHK –
Foto: Schifferbörse

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