Bereits unmittelbar nach Eingang der Akten hatte das Präsidium die Kammer mit Beschlüssen vom 25. April 2017 und 12. Mai 2017 dadurch entlastet, dass sie von allen neu eingehenden Strafverfahren freigestellt wurde.
Das Präsidium begründet diese deutliche personelle Verstärkung und Entlastung der Kammer mit deren erheblich gestiegener Arbeitsbelastung durch die Eröffnung des Loveparade-Strafverfahrens.
Bei der Kammer sind derzeit noch sieben weitere Strafverfahren anhängig. Diese Verfahren sind vor dem Loveparade-Strafverfahren bei der Kammer eingegangen und müssen wegen des Grundrechts auf den gesetzlichen Richter bei der Kammer verbleiben.
(Aktenzeichen: Landgericht Duisburg, 36 KLs 10/17)
– Presseinformation des Landgerichts Duisburg –
Foto: Petra Grünendahl