Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungsakten dem zuständi-gen Strafsenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung über die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft Duisburg und verschiedener Nebenkläger gegen den Beschluss des Landgerichts Duisburg vom 30. März 2016, mit welchem die Eröffnung des Hauptver-fahrens gegen zehn Angeschuldigte wegen fahrlässiger Tötung u. a. gemäß § 204 Abs. 1 StPO aus tatsächlichen Gründen abgelehnt worden ist, vorgelegt.
Der umfassenden und überzeugenden Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft Duisburg ist die Generalstaatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung uneingeschränkt beigetreten.
– Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf –
Loveparade Duisburg: Generalstaatsanwaltschaft wirft mit Nebelkerzen
Ein Kommentar von Jürgen Rohn
Rundschau Duisburg vom 15. September 2016
Hinterbliebene der Loveparade werden getäuscht nach Strich und Faden
KOMMENTAR Der Alte Fritz hatte gefordert, die Advokaten sollen Roben tragen, damit die Spitzbuben bereits von der Ferne erkannt werden. Man stelle sich vor, Schüler haben beim Aufsatz das Thema verfehlt und erhalten vom Lehrer die Note mangelhaft. Darauf drängen die Schüler auf Überprüfung. Und welche, die am Aufsatz mitgeschrieben haben, bescheinigen sich der Fehlerfreiheit. Ein Stück aus dem Tollhaus, denn genau das geschieht momentan.
Mit markigen Worten erklärt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, „der umfassenden und überzeugenden Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft Duisburg ist die Generalstaatsanwaltschaft nach eingehender Prüfung uneingeschränkt beigetreten.“ Der Vorgang ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, denn ausgerechnet die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war selbst aktiv beteiligt an der Abfassung der Anklageschrift. Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth schickte Anfang 2014 drei Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit einer Mängelliste und der Bitte um Nachbesserung nach Duisburg. Der Duisburger Behördenleiter, Chefankläger Bien, soll sich wie ein Nachhilfeschüler vorgekommen sein und einen Wutanfall, so aus internen Kreisen, bekommen haben.
Nachdem also die drei Staatsanwalte aus Düsseldorf den Schriftsatz der Anklageschrift überarbeiteten und gleichwohl abänderten, wurde das darauf gänzlich vermurkste Machwerk zur Landeshauptstadt übersandt, wo es vor Anklageerhebung dort noch einmal geprüft und freigegeben wurde. Es liegt auf der Hand, das die Generalstaatsanwaltschaft sich nun von der Pleiten- Pech und Pannenanklage, allein schon wegen eigener Beteiligung, nicht distanzieren wird. Denn das würde Eigenkritik voraussetzen. Da schwadroniert man dann sinngemäß lieber, das alles juristisch schick und schön sei und nur das Duisburger Landgericht sich auf dem falschen Dampfer befinden würde. Für wie dämlich halten Staats- und Generalstaatsanwälte eigentlich die Bürger? Man erweckt den Eindruck, unabhängig zu sein, dabei war man in Düsseldorf bei der Erstellung der Schrottanklage selbst beteiligt, hat sie überarbeitet und vor Anklageerhebung intensiv überprüft. Mittlerweile sollte darüber nachgedacht werden, ob die Strafermittlungsbehörden nur eine Kette von falschen Entscheidungen getroffen haben und die im Nachgang mit Nebelkerzen verschleiern möchten, oder ob sie mit den Grenzen der Strafvereitelung kollidieren.
Quelle: https://www.rundschau-duisburg.de/2016/09/15/loveparade-duisburg-generalstaatsanwaltschaft-wirft-mit-nebelkerzen-id558226.html