Loveparade-Verfahren: Verkündungstermin im Schadensersatzprozess vorverlegt

Verkündungstermin nunmehr: 28. September 2015, 14:00 Uhr

Die Stahltafel wurde gestiftet von HKM und ThyssenKrupp Steel Europe: Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 im Juli 2015. Foto: Petra Grünendahl.

Die Stahltafel wurde gestiftet von HKM und ThyssenKrupp Steel Europe: Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 im Juli 2015.
Foto: Petra Grünendahl.

In dem am 1. September 2015 verhandelten Verfahren hat das Gericht den ursprünglich auf den 5. Oktober 2015 anberaumten Verkündungstermin auf Montag, den 28. September 2015, 14:00 Uhr vorverlegt. Der ursprüngliche Termin war versehentlich in den Herbstferien anberaumt worden.

In der mündlichen Verhandlung vom 1. September 2015 hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Klage des 53-jährigen Feuerwehrmannes aus Duisburg aus Rechtsgründen keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Zu der Entscheidung gibt die Pressestelle am 28. September 2015 kurz nach 14:00 Uhr eine Presseerklärung heraus. Der Verkündungstermin findet in öffentlicher Sitzung in Saal 256 statt.

Aktenzeichen: 8 O 361/14

– Pressemeldung des Landgerichts Duisburg –
Foto: Petra Grünendahl

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Loveparade abgelegt und mit , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen