Baustoffhandel beklagt Unzugänglichkeit des Firmengeländes
Die Betreiberin eines Baustoffhandels in Duisburg verlangt von der L. GmbH als Veranstalterin der Loveparade im Jahre 2010 Schadensersatz wegen angeblich erlittener Umsatzeinbußen. Ihr Firmengelände sei nach den tragischen Ereignissen bei der Veranstaltung nicht mehr ungehindert zu erreichen gewesen, weil der Tunnel an der Karl-Lehr-Straße für sechs Wochen gesperrt worden sei. Ihren Schaden beziffert die Klägerin auf knapp 34.500,00 Euro.
Der Rechtsstreit wird am Freitag, 23. Januar 2015, um 9 Uhr vor der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg verhandelt.
Nachtrag vom Landgericht Duisburg:
Verhandlungstermin aufgehoben
Im Zivilverfahren zwischen der Betreiberin eines Baustoffhandels in Duisburg und der L. GmbH als Veranstalterin der Loveparade haben die Parteien heute das Ruhen des Verfahrens beantragt. Die Kammer hat dem Antrag entsprochen.
Der für Freitag, 23. Januar 2015, um 9 Uhr, anberaumte Verhandlungstermin findet daher nicht statt.
Die Parteien wollen Vergleichsverhandlungen führen.
– Presseinformationen des Landgerichts Duisburg –
Foto: Petra Grünendahl