Loveparade-Strafverfahren: Zustellung der Anklageschrift

Drei Monate Frist zur Stellungnahme

Im Loveparade-Strafverfahren ist die Zustellung der Anklageschrift an die Beschuldigten und deren Verteidiger veranlasst worden. Sie haben nunmehr Gelegenheit, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Dazu hat ihnen der Vorsitzende eine Frist von drei Monaten eingeräumt.

Gleichzeitig mit den Beschuldigten erhält ein Großteil derjenigen, die eine Zulassung als Nebenkläger beantragt haben, die Anklageschrift zugestellt. Wegen des sich aus dem Aktenumfang ergebenden technischen und organisatorischen Aufwandes erhalten einige dieser Antragsteller die Anklageschrift jedoch erst im Verlauf der nächsten Wochen.

In der weiteren Folge wird die Kammer als Abschluss des derzeit laufenden Zwischenverfahrens über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Angesichts des Umfangs der Akten wird das Zwischenverfahren nicht innerhalb weniger Monate abzuschließen sein.

Sobald bestätigt ist, dass die Angeklagten und Verteidiger die Anklageschrift erhalten haben, wird die Pressestelle durch gesonderte Presseerklärung näher über die Beschuldigten und die gegen sie erhobenen Vorwürfe informieren.
(Aktenzeichen: 35 KLs 5/14)

– Pressemeldung des Landgerichts Duisburg –

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