Im Bereich Großenbaum sind mehrere Straßen betroffen
Dem Wahlamt der Stadt liegen Informationen vor, dass keine Abstimmungsbenachrichtigungskarten in Duisburg-Großenbaum in Häusern der Straßen Eibenweg, Breithof und teilweise der Großenbaumer Allee zugestellt wurden. Trotzdem kann jeder der Betroffenen an der Abstimmung über die Abwahl des Oberbürgermeisters am 12. Februar teilnehmen.
Am 10. Januar wurden insgesamt 365.910 Abstimmungsbenachrichtigungskarten gedruckt und komplett – bis auf wenige an Sonderanschriften zuzustellende – der Deutschen Post AG zur Zustellung übergeben. Diese sollten ab dem 11. Januar postleitzahlenbezogen verteilt werden.
Bezüglich der nicht zugestellten Abstimmungsbenachrichtigungskarten wurde bereits Kontakt mit der Deutschen Post AG aufgenommen. Eine klärende Antwort wurde kurzfristig zugesagt.
Für alle Bürgerinnen und Bürger, denen keine Abstimmungsbenachrichtigungskarte zugestellt wurde oder denen sie verlorengegangen ist, hier nochmals folgende Hinweise:
Auch ohne Abstimmungsbenachrichtigungskarte steht einer Beteiligung an der Abstimmung nichts im Weg. Für die Abstimmung am 12. Februar selbst genügt der Personalausweis / Identitätsausweis. Wer sich nicht sicher ist, in welches Abstimmungslokal er oder sie gehen muss, kann diese Information bei CallDuisburg unter der Rufnummer 0203/94000 erfragen.
Wer Briefabstimmung wünscht, für den ist die Beantragung auf verschiedenen Wegen möglich:
- persönlich in einem der Duisburger Bezirksämter unter Vorlage des Personalausweises / Identitätsausweises,
- persönlich im Wahlamt (Bismarckstraße 150 – 158, Duisburg-Neudorf) unter Vorlage des Personalausweises / Identitätsausweises,
- schriftlich per Post an das Wahlamt, Bismarckstraße 150 – 158, 47040 Duisburg,
- schriftlich per E-Mail an briefwahl@stadt-duisburg.de oder
- online unter briefwahl.duisburg.de.
Bei einer schriftlichen Beantragung (per Post und per E-Mail) ist die Angabe der vollständigen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer und Postleitzahl) wichtig.
Pressemitteilung der Stadt Duisburg, Referat für Kommunikation, vom 25. Januar 2012
Gleiches gilt übrigens auch für Leute, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben. Eine mehrfache Stimmabgabe ist allerdings wegen des Computergestützten Wahlverfahrens nicht möglich …
2012 Petra Grünendahl (V.i.S.d.P.)