Loveparade: Zur weiteren Verlängerung der Stellungnahmefrist im Zwischenverfahren durch das Landgericht Duisburg

Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 im Februar 2014. Foto: Petra Grünendahl.

Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 im Februar 2014. Foto: Petra Grünendahl.

Das Landgericht hat die Frist zur Stellungnahme für Verteidiger und Nebenkläger bis zum 31. Oktober 2015 verlängert. Die weitere Fristverlängerung hat das Landgericht damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 14. September 2015 potentielle Beweismittel vorgelegt habe. Dazu ist Folgendes zu bemerken:

Mit ihrem Schriftsatz vom 14. September 2015 hat die Staatsanwaltschaft innerhalb der gerichtlichen Frist umfänglich zu den Antworten des Sachverständigen auf die 75 Fragen des Gerichts Stellung genommen. Dazu hat sie Unterlagen vorgelegt, die die Ausführungen lediglich erläutern. Dabei handelt es sich etwa um eine Sammlung von DIN-Vorschriften, einen Sonderband mit der Allgemeinen Dienstanweisung der Stadt Duisburg sowie eine Vermessung der Tunnelanlage Karl-Lehr-Straße, die das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen auf Bitte der Staatsanwaltschaft Ende Juli 2015 erstellt hat.

Den vorgelegten weiteren Unterlagen kommt insgesamt keine besondere Bedeutung für das Verfahren zu, da sie einerseits für die Würdigung der Ereignisse unwesentlich sind und sie andererseits lediglich bereits vorhandene Erkenntnisse bestätigen.

Die Staatsanwaltschaft respektiert die Entscheidung des Gerichts, sieht aber jedenfalls zu weiteren Fristverlängerungen keinen Anlass.

– Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Duisburg –
Foto: Petra Grünendahl

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