Der Kläger, ein 53-jähriger Duisburger Feuerwehrmann, begehrt nunmehr Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 90.000 EUR. Ursprünglich hatte er Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 EUR gefordert.
Der Schriftsatz, der die Klageerweiterung enthält, stammt vom 18.August 2015 und ist am 24. August 2015 bei Gericht eingegangen. Das Ge-richt hat den Schriftsatz noch am Tag des Eingangs bei Gericht per Fax an die Beklagten übersandt.
Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Termin am 1. September 2015 verlegt werden müsste.
Pressemitteilung des Landgerichts Duisburg –
Die Klage vom 53-jährigen Duisburger Feuerwehrmann stand doch mal im Gespräch, Fristen nicht eingehalten zu haben. Nun schraubt er auch noch den Streitwert hoch. Armes Schwein.