Klageerweiterung im Loveparade-Zivilverfahren in Duisburg: Kläger erweitert Schadensersatz-Antrag

Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 im Februar 2014. Foto: Petra Grünendahl.

Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 im Februar 2014. Foto: Petra Grünendahl.

In dem Loveparade-Zivilverfahren, für das am 1. September durch den Vorsitzenden der 8. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg Termin anberaumt worden ist, ist eine Klageerweiterung eingegangen.

Der Kläger, ein 53-jähriger Duisburger Feuerwehrmann, begehrt nunmehr Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 90.000 EUR. Ursprünglich hatte er Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 EUR gefordert.

Der Schriftsatz, der die Klageerweiterung enthält, stammt vom 18.August 2015 und ist am 24. August 2015 bei Gericht eingegangen. Das Ge-richt hat den Schriftsatz noch am Tag des Eingangs bei Gericht per Fax an die Beklagten übersandt.

Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Termin am 1. September 2015 verlegt werden müsste.

Pressemitteilung des Landgerichts Duisburg –

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1 Antwort zu Klageerweiterung im Loveparade-Zivilverfahren in Duisburg: Kläger erweitert Schadensersatz-Antrag

  1. Archivar sagt:

    Die Klage vom 53-jährigen Duisburger Feuerwehrmann stand doch mal im Gespräch, Fristen nicht eingehalten zu haben. Nun schraubt er auch noch den Streitwert hoch. Armes Schwein.

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