Stromtarife steigen zum 1. Januar: Stadtwerke Duisburg fordern Ende der Preisspirale durch steigende staatliche Abgaben

Zum 1. Januar 2013 hat der Staat eine Erhöhung verschiedener Abgaben auf den Strompreis um insgesamt rund 2,66 Cent pro Kilowattstunde (kWh) beschlossen. Auch die Stadtwerke Duisburg AG wird ihre Preise daher zu Beginn des kommenden Jahres anpassen müssen. „Wir berücksichtigen dabei ausschließlich die gestiegenen staatlichen Abgaben, die maßgeblich auf die Energiewende zurückzuführen sind, sowie die höheren Netznutzungsentgelte“, betont Johannes Gösling, Vertriebsvorstand des Versorgungsunternehmens. „Die Preisanpassung kommt nicht dem Unternehmen zugute.“ Die Erhöhung der staatlich regulierten Netznutzungsentgelte beläuft sich auf 0,05 Cent/kWh, sodass die Stromarbeitspreise der Stadtwerke Duisburg insgesamt um 2,71 Cent/kWh inklusive Mehrwertsteuer ansteigen. Die Grundpreise bleiben unverändert. Für zum Beispiel einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von circa 3.500 Kilowattstunden betragen die zusätzlichen Kosten für die Stromversorgung damit rund 95 Euro im Jahr.

Preistreiber EEG-Umlage
Der Staat beeinflusst den Strompreis in Deutschland immer stärker: Seit 2009 hat sich die Höhe der im Strompreis enthaltenen Steuern, Abgaben und Belastungen nahezu verdoppelt. Bei einem Privathaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden machen sie mittlerweile die Hälfte des gesamten Preises für eine Kilowattstunde aus. Allein die Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) steigt 2013 von 3,59 auf 5,27 Cent/kWh zuzüglich Mehrwertsteuer. „Damit treibt aktuell insbesondere die gesetzlich garantierte Förderung der erneuerbaren Energien den Strompreis in Deutschland nach oben“, erklärt Gösling. Infolge sind mittlerweile über 69 Cent von jedem Euro, den Haushaltskunden für Strom zahlen müssen, nicht mehr durch den Vertreib der Stadtwerke Duisburg AG beeinflussbare Kosten. „Die Preisspirale durch die stetig steigenden Steuern, Abgaben und Belastungen kann von uns nicht kompensiert werden und muss ein Ende haben“, fordert das Vorstandsmitglied. „Strom muss auch in Zukunft bezahlbar bleiben.“

Die Stadtwerke Duisburg fordern daher insbesondere eine Reform des EEG. Gösling: „Die Energiewende in Deutschland und der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien ist notwendig und der richtige Weg zu einer umweltfreundlichen und klimaschonenden Energieversorgung von morgen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen allerdings nicht noch stärker durch die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen belastet werden.“

„Die staatlichen Preisbestandteile betreffen alle Versorgungsunternehmen in Deutschland“, betont Gösling. „Sollten derzeit einige Stromanbieter auf eine Preiserhöhung zum 1. Januar 2013 verzichten, ist in der Regel damit zu rechnen, dass diese später nachgeholt wird. Für Energieunternehmen, die wie die Stadtwerke Duisburg nachhaltig und im Sinne von Versorgungssicherheit wirtschaften, ist ein Ausgleich der staatlichen Preisbestandteile nicht möglich.“

Das Unternehmen plädiert auch dafür, die Verbraucherinteressen im Blick zu behalten. Hierzu gehört, transparent über die Kosten der Energiewende zu informieren. Die Stadtwerke Duisburg haben daher eine Broschüre veröffentlicht, die das Thema Energiewende erläutert und darstellt, welche Faktoren den Strompreis beeinflussen. Kunden des Unternehmens erhalten diese mit dem Anschreiben zur Strompreisänderung, die in diesen Tagen verschickt werden. Zudem informieren die Stadtwerke Duisburg zum Thema im Internet unter www.stadtwerke-duisburg.de/aktuelles/energiewende.

Hintergrundinformation zu den relevanten Preisfaktoren:
Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: Rund zwei Drittel entfallen auf staatliche Umlagen, Steuern und die behördlich regulierten Netznutzungsentgelte. Lediglich etwa ein Drittel des Preises verbleibt beim Versorgungsunternehmen, zum Beispiel für Energiebeschaffung, Vertrieb und Energiebelieferung.

EEG-Umlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt das wichtigste Instrument für den Ausbau erneuerbarer Energien. Es legt fest, zu welchen Anteilen Energie aus regenerativen Quellen gewonnen wird, und sieht eine Umlage vor, um eine umweltschonende Stromerzeugung zu fördern. Mit der EEG-Umlage werden die Kosten, die aus der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen entstehen, auf die Stromverbraucher verteilt.

Umlage §19 (2) StromNEV
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes 2011 werden stromintensive Industrieunternehmen, die jährlich mindestens 7.000 Benutzungsstunden aufweisen und mehr als zehn Gigawattstunden verbrauchen, von Netzentgelten befreit. Grundlage hierfür ist eine Änderung von Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Zur Gegenfinanzierung dieser Entlastung wird eine staatliche Umlage erhoben, die hauptsächlich von Privatverbrauchern und kleinen Unternehmen über die Stromabrechnung gezahlt wird.

KWK-Umlage
Grundlage hierfür ist das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK-Gesetz. Die Umlage dient zur Förderung der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung in fossilen Kraftwerken und sorgt dafür, dass die erhöhten Kosten der Betreiber von Blockheizkraftwerken somit ausgeglichen werden.

EEG-Haftungsumlage
Die Haftungsregelung soll die Investitionen der Betreiber von Offshore-Windparks, also Windparks im Meer, finanziell absichern, wenn diese – zum Beispiel wegen Problemen beim Netzanschluss in Nord- und Ostsee – keinen Strom liefern können.

Netznutzungsentgelte
Das Netzentgelt ist der Preis, der für die Nutzung von Netzen der Netzbetreiber für die Stromversorgung bezahlt werden muss. Es ist ein Bestandteil des Preises einer Stromlieferung und schon im Endpreis enthalten. Die Netzentgelte werden von der staatlichen Bundesnetzagentur genehmigt.

– Presemitteilung der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
vom 14. November 2012, Grafiken: DVV –

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