Man sollte die Erwartungen nicht hoch schrauben:
Ein Kommentar
Von Petra Grünendahl

Landgericht Duisburg Außenstelle CCD Ost (Messe Düsseldorf) beim Loveparade-Strafprozess-Auftakt. Foto: Petra Grünendahl.
Erst mit reichlich Verzögerung konnte Richter Plein den Prozess gegen zehn Angeklagte eröffnen. Ab 15.48 Uhr verlas Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff die Anklage. ^Die 556-seitige Klageschrift wirft den Angeklagten – sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg als Genehmigungsbehörde, vier Mitarbeiter von Veranstalter Lopavent – gravierende Fehler bei der Planung und Genehmigung der Großveranstaltung vor. Bis zu diesem Zeitpunkt am Nachmittag hatte sich der Gerichtssaal im CCD Ost (Kongresszentrum der Messe Düsseldorf) merklich weiter geleert. Ohnehin hatte sich der Besucherandrang entgegen aller Erwartungen sehr in Grenzen gehalten. Keine fünfzig Zuschauer auf den für die Öffentlichkeit reservierten Plätzen sprachen Bände. Zumal in diesem überschaubaren Kreis von der Verteidigung mögliche Zeugen ausgemacht wurden, von denen auch zwei den Saal verließen. Eine davon war über viele Jahre eine enge Mitarbeiterin von Lopavent-Chef Rainer Schaller. Die Anwälte der Nebenkläger warfen den Verteidigern Verzögerungstaktik vor.
Keine hohen Erwartungen – ein Kommentar

Auch sollte sich jeder klar machen, wie hoch die Messlatte für eine Verurteilung liegt: Das Gericht muss zweifelsfrei davon überzeugt sein, dass ein bestimmter zu Verurteilender mit seiner Handlung entscheidend ursächlich für das Geschehen war, das zum Tod von 21 Menschen und zur Schädigung/Verletzung von mindestens 650 anderen Menschen führte. Und das dürfte sehr schwierig sein. Auch im Prozess zum Brand am Düsseldorfer Flughafen 1996 hatte es trotz Mammut-Verhändlung nie einen Schuldspruch gegeben …
In diesem Zusammenhang verweise ich noch einmal auf frühere Kommentare rund um die rechtliche Aufarbeitung der Loveparade-Katastrophe:
- Loveparade-Strafverfahren – Klage nicht zugelassen: Kommentar
- Loveparade 2010: Anklage löst das Problem nicht – ein Kommentar
© 2017 Petra Grünendahl (Text und Foto)
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Hoffen wir mal, dass es wenigstens zu einem Ende der Verhandlung mit Urteilsspruch kommt und nicht wegen Verjährung beendet werden muss.
„Verzögerungstaktik“ ist die Ausübung prozessualer Rechte der Verteidigung.