Loveparade-Strafverfahren: Weitere Fristverlängerung im Zwischenverfahren

Fertig gestellte Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 in Duisburg. Foto: Petra Grünendahl.

Fertig gestellte Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 in Duisburg. Foto: Petra Grünendahl.

Auf den Antrag einiger Verteidiger hat der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer die heute ablaufende Frist zur Stellungnahme im Zwischenverfahren bis zum 31. Oktober 2015 verlängert. Die Verteidiger geben an, von der Staatsanwaltschaft Duisburg neu eingereichte Unter- lagen näher prüfen zu müssen. Dies bezieht sich auf Unterlagen, die die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche bei Gericht eingereicht hat. Im Hinblick auf die nunmehr zu den Akten gereichten potentiellen Beweismittel hat der Vorsitzende die Frist verlängert.

Aktenzeichen: 35 KLs 5/14

– Pressemitteilung des Landgerichts Duisburg –
Foto: Petra Grünendahl

Dieser Beitrag wurde unter Duisburg, Loveparade abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen