Die Staatsanwaltschaft zum Stand des Loveparade-Strafverfahrens

Anknüpfend an die heutige Presseerklärung des Landgerichts über den Stand des Loveparade-Strafverfahrens teilt die Staatsanwaltschaft Duisburg für ihren Geschäftsbereich mit:

Fertig gestellte Gedenkstätte für die Opfer der Loveparade 2010 in DuisburgDie Staatsanwaltschaft wird zu den vom Landgericht angesprochenen Schriftsätzen der Verteidiger Stellung nehmen. Zur Vorbereitung wird sie – rein vorsorglich – an die Beteiligten herantreten und diese um klarstellende Stellungnahmen in schriftlicher Form bitten. Bislang sieht die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte, die Zweifel an dem Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Still begründen könnten. Dies gilt namentlich für die auch in der Presseberichterstattung thematisierte angebliche Befangenheit einer „Mitarbeiterin“ von Prof. Still. Diese hat gegenüber der Staatsanwaltschaft Duisburg bereits mündlich bestätigt, an der Erstellung des Gutachtens inhaltlich nicht beteiligt gewesen zu sein. Ferner wird die Staatsanwaltschaft – ebenfalls rein vorsorglich und um für größtmögliche Transparenz zu sorgen – dem Landgericht eine ausreichende Anzahl von exakten Kopien des Datenmaterials vorlegen, das der Sachverständige von der Staatsanwaltschaft zur Erstattung seines Gutachtens erhalten hatte, damit diese zeitgleich allen Verteidigern zur Verfügung gestellt werden können.

Die Vervielfältigung des in der Presseerklärung des Landgerichts ebenfalls angesprochenen Bildmaterials, wird mit Hochdruck betrieben, um den Fortgang des Verfahrens zu gewährleisten. Die Staatsanwaltschaft betont in diesem Zusammenhang, dass es sich insoweit nur um einen geringen Teil des im Verfahren insgesamt erhobenen Bildmaterials handelt; dem weit überwiegenden Teil der Auswertungsergebnisse (insgesamt 18 von 21 Sonderbänden) waren die zugrunde liegenden Bilddaten bereits beigefügt.

– Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Duisburg –

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