Loveparade-Strafverfahren: Stand des Zwischenverfahrens

Stellungnahmefristen für Verteidiger verlängert

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Loveparade-Gedenkstätte. Foto: Petra Grünendahl.

Im Loveparade-Strafverfahren hat der Vorsitzende die den Verteidigern gesetzte Stellungnahmefrist zur Anklageschrift um einen Monat verlängert. Die Verteidiger können sich nunmehr bis zum 15. Oktober 2014 zu den Anklagevorwürfen äußern. Anschließend muss die Kammer diese Stellungnahmen in ihre Prüfung über die Zulassung der Anklage einbeziehen, so dass mit einer entsprechenden Entscheidung noch nicht unmittelbar nach Fristablauf zu rechnen ist.

Im Zwischenverfahren haben die Beschuldigten und deren Verteidiger Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen der Anklageschrift zu äußern. Im Juli und August wurden den Verteidigern weitere Aktenbestandteile übermittelt. Daraufhin haben einige Verteidiger eine Verlängerung der Äußerungsfrist beantragt.
(Aktenzeichen: 35 KLs 5/14)

– Pressemeldung des Landgerichts Duisburg –
Foto: Petra Grünendahl

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